Unternehmensangaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und §§ 2,3 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) sowie § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV).
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Fidaris . Wirtschaftsprüfer . Steuerberater . Rechtsanwälte GbR
Bahnstraße 16
40212 Düsseldorf
Telefon: +49 211 – 54590-000
E-Mail: info@fidaris.com
Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Liste der Gesellschafter: Georg Keller, Stephan Lindermann, Dr. Martin Poggemann
Fidaris GmbH . Wirtschaftsprüfungsgesellschaft . Steuerberatungsgesellschaft
Bahnstraße 16
40212 Düsseldorf
Telefon: +49 211 – 54590-000
E-Mail: info@fidaris.com
Sitz: Düsseldorf
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 1268
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Geschäftsführer: WP StB Stephan Lindermann, RA StB Georg Keller
Für die auf dieser Seite abrufbaren Publikationen und sonstigen Informationen ist inhaltlich verantwortlich:
Stephan Lindermann WP/StB
c/o FIDARIS
Bahnstraße 16
40212 Düsseldorf
Alle Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer und Steuerberater sind in der Bundesrepublik Deutschland bestellt.
Alle Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Berufsrechtliche Regelungen der Wirtschaftsprüfer sind die Wirtschaftsprüferordnung (WPO), die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP), die Satzung für Qualitätskontrolle, die Siegelverordnung und die Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsordnung. Auf der Website der Wirtschaftsprüferkammer http://www.wpk.de/ sind die berufsrechtlichen Regelungen in aktueller Fassung einsehbar.
Berufsrechtliche Regelungen der Steuerberater sind das Steuerberatungsgesetz (StBerG), die Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVSTB), die Berufsordnung für Steuerberater (BoStB) und die Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV). Auf der Website der Bundessteuerberaterkammer http://www.bstbk.de/ sind die berufsrechtlichen Regelungen in aktueller Fassung einsehbar.
Berufsrechtliche Regelungen der Anwälte sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), die Fachanwaltsordnung (FAO) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer http://www.brak.de/ sind die berufsrechtlichen Regelungen in aktueller Fassung einsehbar.
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der VSW Die Versicherergemeinschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Dotzheimer Str. 23, 65185 Wiesbaden. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Dienstleistungen zumindest in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt mindestens den Anforderungen des § 54 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Verbindung mit der Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer sowie der § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) und der § 51, § 51a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de.
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Alternative Investments
Der diesjährige „Tag der Industrie“ hat ein neues Verhältnis von Wirtschaft und Politik in Deutschland offenbart. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am 22. Juni 2021 über den „Tag der Industrie“ und die an die Kanzlerkandidaten gerichtete Frage des Präsidenten des BDI, ob Deutschland überhaupt noch Industrieland sein wolle. Über erkenntnisreiche Antworten gab es offenbar nichts zu berichten. Nur darüber, dass der Vorstandschef des Chemiekonzerns BASF der Politik „Gestaltungswahn“ konstatierte und der Europachef von BP von „Gängelei“ sprach.
Schon lange kennen wir diese Sorge vor wachsendem staatlichem Mikromanagement, vor der schleichenden Kriminalisierung von Steueroptimierungsstrategien und vor weitergehenden Maßnahmen, die den Fondsstandort Deutschland unattraktiv machen. Seit Jahren lautet die Anpassungsmaßnahme: Flucht in andere Jurisdiktionen, insbesondere nach Luxembourg.
Ob und in welchen Fällen ein solcher Schritt sinnvoll sein kann, welche strategischen, operativen und kostenrelevanten Implikationen zu beachten sind und wie ein solcher Schritt umgesetzt werden kann, erfahren Sie von unseren Experten. Sprechen Sie uns an!
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Dr. Martin Poggemann
Telefonnummer: +49 211 545900-52
m.poggemann@fidaris.com
Always think outside the box: Als Rechtsanwalt und Steuerberater verstehe ich mich als Schnittstelle, um für Sie integrierte Lösungen zu erarbeiten, die rechtlich und steuerlich funktionieren.
Studium der Rechtswissenschaften und Promotion an der Universität Hannover. Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle, zuletzt sechs Monate am Niedersächsischen Finanzgericht. Langjährige Tätigkeit in der Steuer- und Rechtsabteilung einer Düsseldorfer Big Four Gesellschaft, zuletzt als Prokurist im Bereich International Tax. Von 2008 bis 2021 Partner in den Bereichen Steuern und Recht bei mittelständischem international ausgerichteten Beratungsunternehmen in Düsseldorf.
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m.poggemann@fidaris.com
Opportunities don't happen – we create them.
Als ihr Berater nutze ich die vorhandenen rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsspielräume bei der kreativen Suche nach den für Sie passenden Lösungen.
Studium an der Fachholschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Danach Studien der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln, Mehrjährige Beratungstätigkeit bei einer der großen internationalen Beratungsgesellschaften („Big Four“). Seit 1998 Partner bei mittelständischen international ausgerichteten Beratungsunternehmen in Düsseldorf.
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g.keller@fidaris.com
Unsere Erfahrung und Spezialisierungen ermöglichen eine maßgeschneiderte Steuerberatung. Unter fortlaufender Abstimmung bzgl. Risikobeurteilung, Pflichten- und Fristenüberwachung erfolgt die Beratung und Steuerdeklaration.
Zu unseren Aufgaben gehören natürlich auch die Begleitung von Betriebsprüfungen, die Steuerrechtsdurchsetzung sowie die Koordination ausländischer Steuerberater und die Einhaltung notwendiger FATCA/CRS-Compliance.
Komplexe Fragestellungen internationaler Personalentsendung, Erbschaften Testamentsgestaltung, Nachfolgeregelungen und Schenkungen sowie das allgemeine internationale Steuerrecht sind unser Tagesgeschäft genauso wie steuerliche Außenprüfungen, Prüfungen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Zollamt etc.
Das Zusammenspiel zwischen deutschen und ausländischen Steuergesetzen bestimmt die Festlegung von steuerlichen Verrechnungspreisen. Wir unterstützen Sie diesbezüglich bei der Erstellung der Transfer-Preis-Dokumentation.
Damit Ihr steuerliches Handeln strafrechtlich nicht relevant wird, geben wir Ihnen mit einer Präventiv-Beratung wichtige Hinweise, um etwaige steuerliche Risiken richtig einzuschätzen.
Als moderne Wirtschaftsprüfer bieten wir Ihnen mehr als die reine Prüfung Ihres Rechnungswesens. Umfassende, hochwertige und zukunftsgerichtete Dienstleistungen in der Wirtschaftsprüfung müssen sich immer auch dem Anspruch eines Mehrwerts für den Mandanten stellen. Vom Brainstorming in schwierigen Entscheidungssituationen über Investitionsrechnungen bis hin zu Prüfungsleistungen zur Absicherung bei freiwilligen oder gesetzlichen Jahresabschlüssen.
Nutzen Sie unsere Vielfalt und unser unabhängiges Feedback, um größtmögliche Sicherheit für Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu erreichen.
Unsere Konzern- und Jahresabschlussprüfungen orientieren sich an den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens. Besonders das persönliche Gespräch mit allen Ebenen eines Unternehmens ist unersetzlich. Unsere hohe Qualität wird bei Ihren regelmäßigen Qualitätskontrollen durch die Aufsichtsbehörden bestätigt.
Sobald ein Unternehmen gekauft oder verkauft wird, stellen sich vielfältige rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fragen. Wir tragen durch unsere Erfahrung und unser Wissen zum erfolgreichen Abschluss bei und begleiten Sie auf dem gesamten Weg:
Je nach Bewertungsanlass (Verkauf, Kauf, Schenkung, Erbschaft, Verschmelzung etc.) bewerten wir ganze Unternehmen, Unternehmensanteile sowie immaterielle und materielle Vermögensgegenstände nach anerkannten Standards (national und international).
Internationale Unternehmen
Seitdem das UK aus der EU ausgetreten ist, nutzen ausländische Investoren verstärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland als Zutritt zum EU-Binnenmarkt. Dabei spielen eine gute Infrastruktur, ausgebildete Arbeitskräfte und ein stabiles Rechtssystem eine wichtige Rolle.
Ist der neue Standort in Deutschland gefunden, gilt es u. a. Gesellschaften zu gründen, rechtliche Erlaubnisse einzuholen, Mietverträge abzuschließen, Mitarbeiter einzustellen, Aufenthaltsgenehmigungen einzuholen und steuerliche Anmeldungen durchzuführen. Schon bald warten dann die ersten steuerliche Pflichten (Umsatzsteueranmeldungen) verbunden mit buchhalterischen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben bis hin zu Analyse und Festlegung von Preisen für innerkonzernliche Transaktionen.
FIDARIS setzt für ausländische Investoren die Tochtergesellschaft auf und erledigt die rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben.
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Georg Keller
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Alternative Investments
Der diesjährige „Tag der Industrie“ hat ein neues Verhältnis von Wirtschaft und Politik in Deutschland offenbart. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am 22. Juni 2021 über den „Tag der Industrie“ und die an die Kanzlerkandidaten gerichtete Frage des Präsidenten des BDI, ob Deutschland überhaupt noch Industrieland sein wolle. Über erkenntnisreiche Antworten gab es offenbar nichts zu berichten. Nur darüber, dass der Vorstandschef des Chemiekonzerns BASF der Politik „Gestaltungswahn“ konstatierte und der Europachef von BP von „Gängelei“ sprach.
Schon lange kennen wir diese Sorge vor wachsendem staatlichem Mikromanagement, vor der schleichenden Kriminalisierung von Steueroptimierungsstrategien und vor weitergehenden Maßnahmen, die den Fondsstandort Deutschland unattraktiv machen. Seit Jahren lautet die Anpassungsmaßnahme: Flucht in andere Jurisdiktionen, insbesondere nach Luxembourg.
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Financial Services
Am 26. Juni 2021 ist das neue Wertpapierinstitutsgesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird die Aufsicht über Wertpapierfirmen vollständig aus dem Kreditwesengesetz (KWG) herausgelöst und neu geregelt. Ziel ist es, insbesondere für kleine und mittlere Wertpapierfirmen eine komplexitätsproportionale, einfachere und im besten Fall verständliche Gesetzessystematik zu schaffen.
Das WpIG regelt proportional zur Größe und Bedeutung der Wertpapierfirmen im Wesentlichen folgende Aspekte neu:
Obwohl es so erscheint, als würde eine neue Mantelverordnung der BaFin im Wesentlichen die Vorgaben für Banken auf die Wertpapierinstitute übertragen, ergeben sich im Detail zahlreiche Neuerungen, die einerseits zu Verschärfungen, andererseits aber durchaus zu Erleichterungen für die betroffenen Institute führen können.
Profitieren Sie von unserem Know-how mit einer zielgerichteten Gap-Analyse zu den neuen Anforderungen sowie einer praxisnahen und revisionssicheren Umsetzung. Sprechen Sie uns an!
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Öffentlicher Sektor
Vielfach handelt die öffentliche Hand im Wettbewerb gegenüber privaten Einrichtungen und bietet verschiedenste Leistungen auch außerhalb der hoheitlichen Kernaufgaben an. Getrieben durch europarechtliche Vorgaben fokussiert die Finanzverwaltung sich zunehmend auch auf die Besteuerung der öffentlichen Hand. Es gilt, die Umsetzung neuer Gesetzesvorgaben – wie z. B. § 2b UStG – zu begleiten, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und steuerliche Gestaltungsräume zur Steuerminimierung zu nutzen. Längst sind Steuern ein wichtiges Thema, oft sind sich öffentlich-rechtliche Akteure steuerlicher Pflichten gar nicht bewusst.
FIDARIS unterstützt alle Aktivitäten der öffentlichen Hand bei der Weiterentwicklung zu betriebswirtschaftlichen Unternehmen.
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Privatpersonen, Familien und Freie Berufe
Die Gestaltung einer erfolgreichen Nachfolgeregelung ist für den Fortbestand von großen Vermögen wichtig, insbesondere bei der Unternehmensnachfolge. Beim Generationenübergang im Familienunternehmen gilt es, die unterschiedlichen Interessen der Generationen in Einklang mit den Bedürfnissen des Unternehmens zu bringen. Der Gestaltung eines geeigneten Testamentes oder Erbvertrages kommt dabei eine weitere wichtige Rolle zu. Durch die Globalisierung hat sich bei vielen Familien und Privatpersonen auch das Vermögen auf der Welt verteilt. Um eine unnötige Doppelbesteuerung des Vermögens in einzelnen Ländern zu verhindern, ist auch in dieser Hinsicht eine vorsorgende Beratung zur Sicherung des Vermögens empfehlenswert. Im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl besteht eine erhebliche Unsicherheit, ob eine neue Regierung an der Steuerschraube drehen wird, um die erheblichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe zu decken.
Wir können den Generationenübergang moderieren, individuelle Lösungen mit den Beteiligten entwickeln und die zahlreichen rechtlichen und steuerrechtlichen Herausforderungen meistern, etwa bei der Sicherung der Versorgung des Unternehmers und dessen Familie oder bei der Übertragung an Minderjährige.
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Georg Keller
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Mittelstand und andere Nationale Unternehmen
Aktuell stellen wir fest, dass die Finanzbehörden Prüfungsfeststellungen zunehmend zum Anlass nehmen, um Steuerstrafverfahren einzuleiten. Anders als früher scheinen neuerdings auch kleinere Unachtsamkeiten oder Versäumnisse auszureichen, um die Unternehmen und ihre Geschäftsführungen zu kriminalisieren. Gerade auch in Hinsicht auf solche Probleme bei einer steuerlichen Betriebsprüfung empfiehlt sich die Einrichtung und Dokumentation eines sog. „Tax Compliance Management Systems“ (Tax -CMS). Dabei geht es im Kern darum, dass Unternehmen ihre internen Prozesse, die eine vollständige und richtige Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen sicherstellen, dokumentieren. Liegt diese Dokumentation frühzeitig den Finanzbehörden vor, kann der Vorwurf von Vorsatz oder Leichtfertigkeit entkräftet werden.
FIDARIS unterstützt Sie bei der Gestaltung und Dokumentation Ihrer Steuerprozesse.
Das Rechnungswesen stellt das zahlenmäßige Rückgrat eines Unternehmens dar: Hier werden die für die Steuerung des Unternehmens erforderlichen Informationen gewonnen und die handelsrechtlichen und steuerlichen Jahresabschlüsse erstellt.
Als Outsourcing-Partner übernehmen wir Teilbereiche oder das komplette Rechnungswesen, inklusive Zahlungsverkehr, Mahnwesen und Management-Reports für unsere Kunden. Dabei fügen wir uns bestmöglich in die Abläufe Ihres Unternehmens ein bis hin zur Integration in Ihre Rechnungswesensysteme wie z. B. SAP, Navision, EXACT Online, SAGE, Addison, etc.
Eine effiziente und qualifizierte Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ist ein Grundfeiler für ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Compliance und zur Minimierung materieller Risiken erstellen wir Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen mittels effizienter, digitalisierter Prozesse, um ein hohes Maß an Transparenz zu erreichen.
Unsere Berater unterstützen bei operativer und strategischer Lohnsteuerberatung. Mittels hoch qualifizierter strategischer Beratung helfen wir mittelgroßen bis DAX-Unternehmen in allen Fragestellungen der Lohnsteuer. Dazu gehört die Analyse einschlägiger steuerrelevanter Geschäftsprozesse und die Optimierung des Steueraufwands ebenso wie die Vermeidung lohnsteuerlicher und strafrechtlicher Risiken. Die Begleitung von Lohnsteuer-Außenprüfungen, die Abwehr unberechtigter Steueransprüche sowie die Rechtsdurchsetzung in gerichtlichen Verfahren bis hin zum Bundesfinanzhof gehören zu unserem Tätigkeitsbereich ebenso wie lohnsteuerliche Vertragsoptimierungen, Beratung zu personalwirtschaftlich relevanten Richtlinien und die Einrichtung von Compliance- und internen Kontrollsystemen.
Take the risk or lose the chance -
Als Wirtschaftsprüfer unterstütze ich Sie darin, Risiken klar zu erkennen und begleite Sie dabei, Chancen erfolgreich zu nutzen.
Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität in Karlsruhe. Anschließend langjähriger Einsatz im Beratungs- und Prüfungsbereich einer der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (,,Big Four“), zuletzt in leitender Stellung im internationalen Bereich. Seit 2000 Partner bei mittelständischen international ausgerichteten Beratungsunternehmen in Düsseldorf.
Telefonnummer: +49 211 545900-27
s.lindermann@fidaris.com